konkrete verweisung in der bu
Wer auf der Suche nach einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wird schnell von komplexen Begriffe und Regelungen überhäuft. Es gibt viele BU-Versicherer am Markt, jedoch nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt unser Ansicht nach die notwendigen Vorgaben, um in die engere Auswahl zu kommen.
Eines unserer vielen Kriterien, ist eine verbraucherfreundliche Regelung der konkrete Verweisung und Lebensstellung. Denn bei Berufsunfähigkeit kann es entscheidend sein, wie gut bestimmte Regelungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ausformuliert und im Interesse des Versicherten geregelt sind. Hier auf dieser Seite, erhalten Sie alle Informationen zum Thema.
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Inhalt

Das Wichtigste zusammengefasst
Was ist eine konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jede Berufsunfähigkeitsversicherung enthält die konkrete Verweisung in ihrem Vertragswerk. Zwar gibt es Gesellschaften die diese in der Erstprüfung ausschließen, jedoch in der Nachprüfung davon wiederum Gebrauch machen.
Doch wie sieht das nun konkret aus? Nehmen wir mal an, Sie sind in Ihrem derzeitigen Beruf berufsunfähig. Jedoch sind Sie gesundheitlich in der Lage, eine andere Tätigkeit auszuüben und das machen Sie auch. Durch eine Weiterbildung oder ein Studium erlangen Sie die Fähigkeiten für einen anderen Beruf und diesen üben Sie nun aus.
Daraufhin prüft der Versicherer, in der Nachprüfung, ob Sie einen anderen Beruf oder Tätigkeit ausüben.
Sollte dies der Fall sein, wird aufgrund einer konkreten Verweisung die Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer eingestellt und die Berufsunfähigkeit gilt als beendet.
Die Verweisungsklausel der Versicherer
Beispiel aus den Versicherungsbedingungen:
Was muss bei der konkreten Verweisung beachtet werden?
Gerade wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt und der Gesundheitszustand eine weitere Tätigkeit zulässt, betreibt der Betroffene eine Umschulung und möchte damit eine neue Tätigkeit erlernen. Hierbei sollte abgewogen werden, ob damit die Vorrausetzungen für eine konkrete Verweisung gegeben sind und dadurch für den Versicherten einen Nachteil entstehen würde.
Bedeutet: Eine Verweisung durch den Versicherer ist nur möglich, wenn der Versicherte eine neue oder andere Tätigkeit auch wirklich ausübt. Somit obliegt es immer ein Stückweit an dem Versicherten ob die Versicherung die Leistung einstellt oder nicht.
Grundsätzlich ist es ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen.
Welche Versicherer verzichten auf die konkrete Verweisung in den Versicherungsbedingungen?
Nach unserem Kenntnisstand, gibt es derzeit keinen Versicherer der in der Vor- und Nachprüfung auf eine Konkrete Verweisung verzichtet. Nachfolgend haben wir jedoch 3 Tarife aufgeführt, die eine verbraucherfreundliche Regelung haben.
- Gesellschaft A
- Gesellschaft B
- Gesellschaft C
Diese Aufzählung kann jedoch keine individuelle Beratung ersetzen. Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände, Beruf / Ausbildung und anderer wichtigen Themen erfolgen. Dabei sollte Sie auf die Erfahrung eines freien Versicherungsmakler oder Versicherungsberater zurückgreifen.
Die Definition der Lebensstellung
Anders als bei der abstrakte Verweisung, geht es bei der konkreten Verweisung nicht einfach um die Verweisung auf irgend eine andere Tätigkeit. Die Definition ist hierbei deutlich enger und bezieht sich auf Ausbildung und Erfahrungen im Bezug auf die Lebensstellung. Gerade diese "Lebensstellung" sollte konkret und kundenfreundlich definiert sein.
Eine konkrete Verweisung sollte nur möglich sein, wenn dies in den Bedingungen folgendermaßen geregelt ist:
- Eine Einkommensminderung ist auf höchstens 20% begrenzt. Außerdem, sollten Rechtsprechungen einen geringeren Wert ansetzen, wird dieser angesetzt.
- Die neue Tätigkeit entspricht der der Erfahrung, Ausbildung sowie der bisherigen Lebensstellung. Außerdem gibt es bei der ausgeübten Tätigkeit, keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit.
- Auch die soziale Wertschätzung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sollte berücksichtigt werden.
Beispiel für verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen zur konkreten Verweisung:
Manchmal haben Versicherer in den Tarife ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen keine eindeutige Regelung getroffen. Was dann? In solchen Fällen wird der Einzelfall geprüft und unter Umständen bereits vorhandene Urteile herangezogen.
So urteilte zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm am 16.01.2008, im Falle eines Isolierhelfers, dass eine Einkommenseinbuße von 28% für die Verweisung zum Pförtner nicht zumutbar ist. In diesem Fall werden die Leistungen bzw. Berufsunfähigkeitsrente weiterhin vom Versicherer erbracht.
Jedoch kann bei Berufe mit einem höheren Einkommen, eine solche Einkommenseinbuße wieder gerechtfertigt sein. Daher sollte in jedem Fall darauf geachtete werden, dass für die konkrete Verweisung und der
Erstprüfung und Nachprüfung in der BU
Der Teufel liegt oftmals im Detail und so auch in den Versicherungsbedingungen einzelner Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Dies betrifft auch das Thema der Nachprüfung und könnte sich als Falle darstellen. Manche Versicherer halten sich die Hintertür offen und können im Rahmen der Nachprüfung, die Regelung zur konkreten Verweisung verändern.
Wie betrifft Medizinstudenten die konkreten Verweisung?
Gerade Medizinstudenten sollten bei der Auswahl des richtigen Versicherers und vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auf eine kundenfreundliche Formulierung der Verweisungsklausel achten.
Entweder sollte auf die konkrete Verweisung für Studenten verzichtet oder bei einer Prüfung nicht die bisherige Lebensstellung herangezogen werden. Manche Versicherer haben darauf reagiert und in ihren Bedingungen einen Verzicht auf die konkrete Verweisung vereinbart oder ziehen die erreichte Lebensstellung nach Abschluss des Medizinstudiums heran.
Jedoch ist zu beachten, sollte die versicherte Person eine andere Tätigkeit, Ausbildung oder Studiengang aufnehmen, so liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor und die Zahlung der BU-Rente wird vom Versicherer eingestellt.
Wo liegt der Unterschied zwischen abstrakte und konkrete Verweisung?
Fazit
Gegenüber der abstrakten Verweisung ist die konkrete Verweisung weniger gravierend und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die konkrete Verweisung bezieht sich auf eine andere Tätigkeit oder Umschulung, die der Betroffene dann freiwillig ausübt. Somit kann der Versicherer nur bei einem eigenen Entschluss die Leistung verweigern.
Die BU-Rente weiter beziehen, trotz anderer Tätigkeit
Aufgrund der 80%-Regel in der BU-Versicherung, kann eine neue Tätigkeit bis zu einem Einkommen von bis zu 80% des vorherigen Einkommens ausgeführt werden, ohne das die BU-Rente eingestellt wird.
Bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf eine verbraucherfreundliche Formulierung geachtet werden, damit keine Benachteiligung für die versicherte Person entsteht.
So geht´s zum optimalen BU-Vertrag
Sollten Sie eine Analyse der optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, so stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie unseren Service und kontaktieren Sie uns telefonisch oder per e-mail.