arbeitsunfähigkeitsklausel in der berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten heutzutage vielfach eine Arbeitsunfähigkeitsklausel an, die spezielle Sachverhalte regelt. Dabei wird in der Praxis häufig missverständlich das Eine mit dem Anderen gleichgesetzt.

In diesem Beitrag wollen wir Ihnen darstellen, was es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU Klausel auf sich hat, wann diese sinnvoll sein kann und für wen sie relevant ist.

Arbeitsunfähigkeit - Was ist der Unterschied?

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind unterschiedliche Dinge, auch wenn umgangssprachlich damit oftmals das selbe gemeint ist. 
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit geht man davon aus, dass der Betroffene und seine Arbeitskraft wieder komplett hergestellt werden kann. Bei der Berufsunfähigkeit liegt ein eher dauerhafte Einschränkung vor. 
  • Da in Einzelfällen, eine Prüfung und Feststellung der Berufsunfähigkeit einige Zeit dauern kann, wurde mitunter die Arbeitsunfähigkeits-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ins Leben gerufen. 

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?

Generell werden die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit (AU) und der Berufsunfähigkeit (BU) häufig synonym verwendet, jedoch gibt es durchaus Unterschiede in der Definition. Dabei sind diese erheblich und können entscheiden dafür sein, ob man in einem individuellen Fall Zahlungen von einer BU-Versicherung erwarten kann oder auch nicht.

Ein Merkmal für eine Berufsunfähigkeit ist, dass man mindestens sechs Monate nicht im Stande ist seine Tätigkeit auszuüben. Doch ist es ein Irrglaube, dass dadurch auch automatisch eine Berufsunfähigkeit vorliegt - oft ist es dann doch eine Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsunfähigkeit bei einer vorübergehenden Erkrankung

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn jemand vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen. Dabei kann dies vielfältige Gründe haben - beispielhaft ein Beinbruch, eine schwere Erkrankung oder eine Risikoschwangerschaft. In solchen Fällen wird der Arbeitnehmer von einem Arzt krankgeschrieben, der damit die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

In diesem Fall bekommt eine gesetzlich Versicherter sechs Wochen lang von seinem Arbeitgeber sein normales Gehalt weiter. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer noch länger arbeitsunfähig sein sollte, übernimmt dann die gesetzliche Krankenkasse. Diese bezahlt nach Ablauf der 6 Wochen dann ein Krankengeld, das maximal 70 % des Bruttolohns beträgt. Auf diese Leistung haben gesetzlich Versicherte maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Anspruch nach dem Gesetz. Dabei verkürzen sich jedoch diese 78 Wochen um Zeiten, in denen ein Anspruch auf Krankengeld ruht. Dies ist der Fall, wenn der Versicherte z. B. Mutterschaftsgeld bezieht, aber auch während der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

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Zusätzlich zum Krankentagegeld kann ein Versicherter noch eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die dann weitere Leistungen zusätzlich zum Krankengeld erbringt.

Arbeitsunfähigkeitsklausel

Wie bei den meisten Versicherungsbedingungen und Klauseln, sollte auch bei der Klausel zur Arbeitsunfähigkeit genau hingeschaut werden. Doch handelt es sich dabei um eine sinnvolle Ergänzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung!

Berater für Heilberufe Hannes Weindorf

Berufsunfähigkeit bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit

Wesentliches bei einer Arbeitsunfähigkeit ist, dass sie nicht einen Dauerzustand beschreibt. Falls also jemand als arbeitsunfähig eingestuft wird, geht ein behandelnder Arzt immer davon aus, dass sich der Zustand des Erkrankten durch Behandlungen oder auch entsprechende Reha-Maßnahmen in absehbarer Zeit so weit verbessern lässt, dass er auch wieder seiner Arbeit nachgehen kann.

Als berufsunfähig gilt ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er seinen letzten Beruf, so wie er eben ohne die gesundheitlichen Defizite gestaltet war, voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Diese Einschränkungen muss zumindest für eine Dauer von sechs Monaten vorliegen. Deshalb zahlt auch nur in diesem Fall eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Rente.

Allerdings ist es in der Praxis oftmals nicht leicht einzuschätzen, ob nach einer Krankheit oder einem Unfall dauerhafte Schäden zurückbleiben, die die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit unmöglich machen. Deshalb prüfen die Versicherer genau, ob eine Berufsunfähigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt - selbst wenn der BU-Vertrag eine Arbeitsunfähigkeit Klausel vorsieht.

Bei guten Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es aus diesem Grund Tarife, die eine Rente automatisch zahlen, wenn eine Berufsunfähigkeit aller Voraussicht nach länger als 6 Monate andauert.

Überprüfung der Berufsunfähigkeit

Dabei kann die Versicherung jedoch in regelmäßigen Abständen prüfen, ob der Versicherte immer noch berufsunfähig ist. Für den Fall, dass es ihm unerwarteterweise deutlich besser geht, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch aufhören, weiterhin eine Rente zu bezahlen. Allerdings muss der Versicherte in diesem Fall auch nichts zurückzahlen.

In jedem Fall endet die Rentenzahlung auch, wenn der Versicherte einen neuen Arbeitsplatz antritt, der mit seinem vorhergehenden Beruf vergleichbar ist. Hier würde man dann von der konkrete Verweisung in der BU-Versicherung sprechen.

Grundsätzlich muss ein Versicherter jedoch nicht vollkommen berufsunfähig sein, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Ausreichend ist hierfür ein BU-Grad von 50 Prozent, also wenn er mindestens die Hälfte seiner beruflichen Leistungsfähigkeit eingebüßt hat.

Die Entscheidung über eine vorliegende Berufsunfähigkeit trifft jedoch nicht der behandelnde Arzt, wie bei der Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankschreibung. In diesem Fall prüft das entsprechende Versicherungsunternehmen, ob der notwendige Grad an Berufsunfähigkeit erreicht ist, anhand der medizinischen Gutachten.

Problematiken mit der gesetzlichen und Kammerversorgung

Seit 2001 gibt es deutliche Einschränkungen bei den Ansprüchen auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente. Wer nach dem 02.01.1961 geboren wurde, hat keinen grundlegenden Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente und keinerlei Berufsschutz mehr.

Nur für den Fall, dass man wirklich in keinem Beruf mehr arbeiten kann, gibt es noch eine Chance auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wenn man also als Ingenieur theoretisch noch in einem Callcenter arbeiten könnte, entfällt der Anspruch auf eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der Rententräger prüft dabei, wie viel Stunden der Betroffene überhaupt noch in irgendeinem Beruf tätig sein kann.

Deshalb sollte sich jeder Arbeitnehmer weitgehend um eine private Absicherung seiner Arbeitskraft kümmern, wenn er das eigene Vermögen und seinen Lebensstandard erhalten will. Für den Fall, dass er dauerhaft oder auch nur zeitlich begrenzt unter einem Verlust seiner Arbeitskraft leidet, kann er dies am besten durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung tun.

Bei Mitglieder einer Kammerversorgung sieht es nicht besser aus

Kammerberufe wie Ärzte und Zahnärzte sind über ein ärztliches Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit abgesichert. Das Versorgungswerk zahlt erst eine Berufsunfähigkeitsrente bzw. Ruhegeld bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit - also bei Abgabe der Approbation!

Auch für Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudenten ist daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt notwendig und eine der wichtigsten Versicherungen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU Klausel – was ist eine AU-Klausel ?

Generell sprich der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 110 Tagen, andere Analysen sogar von durchschnittlich 159 Tagen bis zu einer Anerkennung einer Berufsunfähigkeit durch die entsprechende Versicherung.

Gelbe-Schein-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Um diese Zeitspanne bis zur Auszahlung einer Rente zu verkürzen, bieten viele BU-Versicherungen seit einiger Zeit eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsklausel oder auch gelbe Schein Regelung im Vertrag an, die eine zügige Auszahlung einer Rente gewährleisten soll.

Durch die teilweise recht lange Prüfungsdauer der Berufsunfähigkeit, in der ein Betroffener durch sein Krankengeld bereits verminderte Einnahmen hat, wird durch die Arbeitsunfähigkeitsklausel eine schnelle Zahlung zugesagt.

Dabei handelt es sich in der AU-Klausel Definition im engeren Sinne nicht um eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern um eine gesonderte AU-Rente, die jedoch  in gleicher Höhe wie die eigentliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

Der Vorteil hierbei ist, dass zu einer Auszahlung einer Rentenleistung hierfür die ärztliche AU-Bescheinigung, die eine Arbeitsunfähigkeit über mehr als 6 Monate bescheinigt, ausreicht nach der AU-Klausel Definition. Dies gilt auch unabhängig davon, ob man dann letztendlich tatsächlich als berufsunfähig anerkannt wird.

Diese Versicherer haben nach unserer Einschätzung die verbraucherfreundlichsten AU-Klauseln

Wichtige Details zur Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Die AU-Klausel im Versicherungsvertrag kann also in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein. Allerdings gibt es je nach Versicherer auch große Unterscheide in der Ausgestaltung dieser Klausel und der Formulierung.

Zum einen ist hierbei auf die Dauer dieses Anspruchs beim jeweiligen Versicherer zu achten, die diese Leistung für einen Zeitraum von ca. 18 bis 36 Monaten anbieten.

Ferner reicht es auch nicht bei allen Versicherern aus, eine AU-Bescheinigung über einen Zeitraum von 6 Monaten einzureichen, obwohl dies ja eigentlich der Sinn dieser Klausel sein sollte. Bei einigen Versicherern muss zeitgleich ein vollständiger BU-Leistungsantrag auf eine BU-Rente eingereicht werden.

Zwar erhält der Versicherungsnehmer auch in diesem Fall zügig seine AU-Rente, jedoch muss er sich zusätzlich natürlich erst einmal um alle Unterlagen für die Beantragung einer BU-Rente kümmern. Hingegen kann bei anderen Versicherern der Antrag auf eine BU-Rente auch später nachgereicht werden.

In manchen Fällen wird auch von den Versicherern argumentiert, dass eine Berufsunfähigkeit nur bei einer zeitnahen Einreichung aller Unterlagen nachgewiesen werden kann. Es ist für den Versicherten auf jeden Fall einfacher, wenn für die AU-Leistungen ein entsprechender Leistungsantrag nicht erforderlich ist.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Versicherte, selbst wenn sein Leistungsantrag auf eine BU-Rente abgelehnt wird, die Leistungen aus der AU-Rente nicht zurückzahlen muss.

Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel sinnvoll?

Im Allgemeinen kann man sagen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ist, die keine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Hierbei gewährt die AU-Klausel einen Zugang zu Leistungen.

Außerdem bietet sich der Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel auch bei Berufen an, die umfangreiche Tätigkeiten erfordern, die nicht immer klar zu fassen sind. Dies gilt vor allen Dingen für viele freiberufliche Tätigkeiten, wie sie z. B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Unternehmensberater oder Steuerberater.

Ob hingegen für privat Versicherte oder auch Personen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU Klausel sinnvoll ist, sollte immer besonders prüfen und dies außerdem mit ihrer Krankenversicherung klären.


Vorsicht – AU-Klausel oder Krankentagegeld – was man wissen sollte

Hat ein Versicherter schon eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, muss bei einer AU Klausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgepasst werden. Die Bedingungen vieler Krankentagegeldversicherungen sehen vor, dass der Neuabschluss einer weiteren Versicherung mit einem Anspruch auf Krankentagegeld nur mit der Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden darf.

Ferner begrenzen auch die Versicherer des Krankentagegelds die Höhe der Leistung, zusammen mit allen sonstigen Krankentage- und Krankengeldern, auf das umgerechnete tägliche Nettoeinkommen. Jedoch ist dabei nicht abschließend geklärt, ob die Leistungen aus einer Arbeitsunfähigkeitsklausel einer BU-Versicherung auch als „sonstiges Krankentagegeld“ gewertet werden.

Um hierbei Klarheit zu schaffen, müssten Krankentagegeldversicherer in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass z. B. Leistungen aus einer Arbeitsunfähigkeitsklausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als sonstiges Krankentagegeld gelten.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU Klausel ?

Für den Fall, dass eine AU-Klausel nicht bereits in einem Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeit vorgesehen ist, so kostet ihr Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der Regel ca. 5 – 10 % zusätzlichen Beitrag.

Welche Versicherer bieten eine Arbeitsunfähigkeitsklausel an?

Die nachfolgende Auflistung der Tarife und Berufsunfähigkeitsversicherer die eine AU-Klausel enthalten, wurde von uns zusammengetragen und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Allianz SBU plus

Fazit

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. Arbeitsunfähigkeits-Klausel kann eine gute Ergänzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein und bietet bereits eine Berufsunfähigkeitsrente bzw. AU-Leistungen bei längerer Krankschreibung. Doch sollte auch hier genauer hingeschaut und die Versicherungsbedingungen geprüft werden. Wichtig ist dabei, über welche Dauer der Vertrag eine Arbeitsunfähigkeitsrente vorsieht.

Für den Fall einer längeren Krankschreibung sollte auf jeden Fall darüber nachgedacht werden, eine extra Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Denn gesetzlich Versicherte erhalten nach 6 Wochen Lohnfortzahlung, nur noch ein reduziertes Krankentagegeld. 

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